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Durchführung einer Sonderprüfung (Routineprüfung) gemäß §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG bei einer Verwahrstelle. Die Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Anforderungen, Verwahrung, Unterverwahrung, Bewertung, Zahlungsströme, Vergütung, Kontrollpflichten und Liquiditätsmanagement. Die Prüfung wird am Sitz der Verwahrstelle in Hessen und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Weitere Prüfungshandlungen erfolgen in Luxemburg, Paris und Warschau. Bieter müssen bestimmte Qualifikationen und Referenzen nachweisen. Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot basierend auf einem Bruttofestpreis.
Sonderprüfung nach §§ 14 KAGB i.V.m. 44 Abs. 1 KWG. Durchführung bei einer Verwahrstelle. Prüfung von Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen