Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Abgabe
in 26T
44227 Dortmund
Studierendenwerk Dortmund AöR (Dortmund)
Projektübersicht

Das Studierendenwerk Dortmund AöR benötigt für seine Beschäftigten Berufskleidung. Der vorliegende Auftrag beinhaltet die Vermietung, die Wäsche und die Pflege dieser Berufskleidung. Der Auftrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit einmalig um 12 Monate und danach nochmals um 6 Monate verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber wird sich bei der Nachforderung an die gesetzlichen Vorschriften der VgV halten. Die Nutzung eines elektronischen Katalogs ist nicht erlaubt. Die Rechnungsstellung muss elektronisch erfolgen. Der Auftrag ist nicht für KMU geeignet. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne vorherige Festlegung von Wiederverkäufern.

Mietwäsche für Beschäftigte. Bereitstellung, Reinigung und Pflege. Grundlaufzeit 4 Jahre. Optionale Verlängerung.

Standort Projekt
Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund, DEU
Finanzen
Projektwert 900.000,00 €
Geschätztes Honorar 900.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Originaltitel: Mietwäsche
deen