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Rahmenvereinbarung für Gehölzarbeiten an Hangsicherungsbereichen an Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Unstrut-Hainich, Kyffhäuser, Nordhausen und Eichsfeld. Die Leistungen umfassen den Gehölz- und Strauchschnitt sowie die Geröllbeseitigung an Böschungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht. Dies beinhaltet auch die Entnahme von Todholz und losem Gestein. Der Vertrag hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren. Die Ausführung erfolgt in Einzelaufträgen mit einer Vollendungsfrist von 30 Werktagen nach Auftragserteilung.
Rahmenvereinbarung für Gehölzarbeiten an Hangsicherungsbereichen entlang von Bundes- und Landesstraßen in den Landkreisen Unstrut-Hainich, Kyffhäuser, Nordhausen und Eichsfeld. Die Arbeiten umfassen Gehölz- und Strauchschnitt sowie Geröllbeseitigung zur Verkehrssicherung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen