Ausschreibung

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RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Fragen
vor 6T
Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Abgabe
in 3T
Vertragsbeginn
in 126T
83026 Rosenheim
Stadt Rosenheim (Rosenheim)
Projektübersicht

Schlosserarbeiten nach DIN 18335, 18360. Edelstahl-Handläufe und Flachstahlgeländer. Ca. 93 m Edelstahl-Handläufe. Ca. 8 m Flachstahlgeländer mit Edelstahl-Handlauf. Ca. 212 m Flachstahlgeländer an Flachdach-Attika. Vergabe nach VOB/A-EU. Elektronische Angebotsabgabe erforderlich. Registrierung auf Vergabeplattform Vergabe Bayern oder iTWOtender notwendig. Bieter müssen Fragen über Plattform stellen. Kommunikation erfolgt über Vergabeplattform. Keine Vergabe an Unternehmen mit Bezug zu Russland. Eigenerklärung Bezug Russland erforderlich. Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche. Zulässigkeit von elektronischer Rechnungsstellung. Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium. Nachprüfungsantrag bei Vergabekammer möglich. Fristen für Rügen beachten. Unzulässige Beteiligung in Bietergemeinschaften. Schweißzertifikat Klasse EXC 2 nach DIN EN 1090-2 gefordert. Erforderliche Arbeitskräfte müssen zur Verfügung stehen. Nachweis vergleichbarer Referenzen über fünf Jahre. Umsatzangaben der letzten drei Geschäftsjahre. Erklärung über keine Insolvenzverfahren. Nachweis über Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen erforderlich. Bescheinigung über Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Erklärung zur Eignung als Nachweis möglich. Keine Bieter- oder Öffnungstermine für Bieter. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann genutzt werden.

- ca. 93 m Edelstahl-Handläufe - ca. 8 m Flachstahlgeländer mit Edelstahl-Handlauf - ca. 212 m Flachstahlgeländer an Flachdach-Attika

Standort Projekt
83026 Rosenheim, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
  • Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
  • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
  • Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
  • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug.
  • Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist dessen jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
  • Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123 und 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
  • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf Arbeitnehmer, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland entsandt werden und deren Einsatz bei der Leistungserbringung geplant ist.
  • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Bauleistungen und andere Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
  • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: 1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen falls zur Prüfung erforderlich 2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens 4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers, mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens.
  • Gefordert wird das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens für den Zeitraum der Leistungserbringung. Erforderliche Deckungssummen sind mindestens 3,0 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio Euro für Sachschäden.
  • Auf gesondertes Verlangen sind die entsprechenden Versicherungsnachweise oder eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
  • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurz-beschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
  • Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen.
  • Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
  • Mit dem Angebot sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen, entweder durch die, vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder vorläufig, entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
  • Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen: Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
  • Schweißzertifikat bis Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090-2 für die jeweils ausführende Firma
  • Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft, Formblatt 234). Der bevollmächtigte Vertreter ist Ansprechpartner im gesamten Vergabeverfahren und ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
  • Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert.
  • Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
  • Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.
  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Originaltitel: Schlosserarbeiten DIN 18335, 18360
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