Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 30T
Fragen
vor 8T
Heute
Abgabe
in 2T
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle (Winsen/Luhe)
Projektübersicht

Der Landkreis Harburg vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur. Das Projekt umfasst den Ausbau von ca. 62 Standorten mit ungefähr 140 Ladepunkten bis 2030. Die Ladeinfrastruktur soll den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Gesucht wird ein Dienstleister, der die Planung, Errichtung, den Betrieb, die Wartung und ggf. den Rückbau von LIS übernimmt. Dies beinhaltet Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung und Monitoring. Die Grundlage bildet das Ladeinfrastrukturkonzept der Konzessionsgeber. Der Konzessionsnehmer muss untergesetzliche Regelungen, anerkannte Regeln der Technik und technische Normen einhalten, insbesondere die AFIR und die Ladesäulenverordnung (LSV).

Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Strom aus erneuerbaren Energien.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
Nach RBBau - Angaben zum Gesamtjahresumsatz (netto) des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR betragen.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • - Bieterkonzept: Inhalt: "Planung und Errichtung der LIS und Standortfindung" und "Betriebsbereitschaft und Servicequalität der LIS" Umfang: max 30 Seiten (DIN A4), Schriftgröße mindestens 11 Zusätzliche Anlagen, die schwerpunktmäßig mit Grafiken anstatt Text versehen sein sollen, sind erlaubt. Der Umfang der Anlagen darf dabei nicht mehr als 15 Seiten betragen. Alle Seiten, die den jeweils vorgegebenen Umfang überschreiten, werden im Rahmen der Wertung nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Inhalte, die in keinerlei Bezug zu den verlangten Darstellungen der Konzessionsgebenden stehen. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
Originaltitel: Dienstleistungskonzession - Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur für die Gemeinde Stelle sowie die Samtgemeinden Elbmarsch und Salzhausen
deen