Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 9T
Heute
Abgabe
in 20T
Stadtverwaltung Rauenberg (Rauenberg)
Projektübersicht

Generalsanierung der Mannabergschule Rauenberg. Umfassende Maßnahmen beinhalten die Umsetzung von Brandschutzanforderungen, die energetische Sanierung des Gebäudes sowie die Beseitigung festgestellter baulicher Mängel. Die Mannabergschule ist eine Grundschule, in der derzeit ca. 225 Kinder und 12 Klassen der Stufen 1 bis 4 unterrichtet werden. Der Schulstandort befindet sich im westlichen Teil Rauenbergs im Jahnweg. Das Los 1 umfasst Trockenbauarbeiten: ca. 1250 m² Trockenbauwände, ca. 1200 m² Vorsatzschalen, ca. 2000 m² Akustik-Rasterdecken und ca. 1300 m² abgehängte GK-Lochdecken. Die Vergabestelle erwartet Angebote bis zum 13.03.2026, 10:00 Uhr. Die Submission findet am selben Tag um 10:20 Uhr statt. Die Angebotsfrist beträgt 60 Tage. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über subreport.de. Ein elektronisches Bestellsystem ist nicht vorgesehen, jedoch ist elektronische Rechnungsstellung erforderlich. Es sind keine Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmer zugelassen. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Generalsanierung Mannabergschule. Brandschutz, Energetik, Mängelbehebung. Grundschule mit 12 Klassen.

Standort Projekt
Rauenberg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 60,00 €
HOAI - 5 % der Summe der Auftragssumme (ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR netto) für Vertragserfüllung, 3 % der Summe der Abrechnungssumme (ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR netto) für Mängelansprüche.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs oder Handelsregister.
  • Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
  • Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre.
  • Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Originaltitel: Generalsanierung der Mannabergschule - Rauenberg / Trockenbau
deen