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Die GR Omnibus GmbH beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Die Fahrzeuge sollen im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Es handelt sich um Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung. Die technischen Anforderungen sind den Lastenheften zu entnehmen. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Richtwertmethode unter Berücksichtigung von Preis und Qualitätskonzepten (Versorgungssicherheit, Ersatzteilversorgung, Schulung).
Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2) für den öffentlichen Personennahverkehr.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 4 Solobussen mit Elektroantrieb und bis zu 6 Gelenkbussen mit Elektroantrieb (Los 1) sowie bis zu 9 Brennstoffzellen-Solobussen (Wasserstoffbussen) (Los 2). Die technischen Anforderungen und weiteren Leistungsgegenstände sind den Lastenheften (Anlage 6.1 (Elektrobusse) und Anlage 6.2 (Wasserstoffbusse)) zu entnehmen. Spätester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 31.05.2027. Spätester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 31.01.2027. Frühester Liefertermin für die batterieelektrischen Fahrzeuge ist der 01.04.2027. Frühester Liefertermin für die Brennstoffzellen-Fahrzeuge ist der 01.12.2026. Der Einsatz der Fahrzeuge soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse und/oder Wasserstoffbusse benötigt wer-den, wie viele Elektrobusse und Wasserstoffbusse benötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht erfolgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet wer-den. Ausgeschrieben wird daher je Los ein Rahmenvertrag. Nach diesem ist die Auftraggeberin berechtigt, 0 bis maximal 4 Solobusse mit Elektroantrieb und 0 bis maximal 6 Gelenkbusse mit Elektroantrieb (Los 1) und hinsichtlich Los 2 0 bis maximal 9 Brennstoffzellen-Solobusse (Wasserstoffbusse) aus diesem abzurufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht.