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Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) schreibt die Leistungen zur Einsammlung, zum Transport und zur optionalen Verwertung von kommunalem Altpapier (AVV 20 01 01) für das Verbandsgebiet (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla-Kreis) europaweit aus. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit den Systembetreibern der Dualen Systeme hinsichtlich der Verwertung von Verpackungsanteilen abzustimmen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, mit einer Option auf Verlängerung bis zum 31.12.2028. Die Zuschlagskriterien setzen sich aus 70 % Preis und 30 % Qualität zusammen.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) schreibt die Einsammlung, den Transport und die optionale Verwertung von kommunalem Altpapier im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Orla-Kreis aus.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Als kommunales Altpapier wird nach Maßgabe dieser Ausschreibung gemäß Abfallschlüssel AVV 20 01 01 Papier und Pappe (Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften) und Ver-packungen (Papier, Pappe und Kartonagen - PPK genannt) aus privaten Haushalten verstanden. Hierzu zählen auch Verpackungen aus Papier und Pappe des AVV 15 01 01. Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) werden über die Mitbenutzung der Altpapierbehälter des ZASO erfasst. Gemäß aktuell gültiger Abstimmungsvereinbarung zwischen dem ZASO und den Systembetreibern der Dualen Systeme (gemäß § 38 Absatz 3 VerpackG) entfallen von der erfassten Gesamtmenge 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Ver-kaufsverpackungen auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Verkaufsverpackungen auf den Saale-Orla-Kreis. Der jeweils restliche Masseanteil entspricht dem kommunalen Anteil des ZASO. Bei einer Beauftragung zur Verwertung des kommunalen Altpapiers ist der künftige AN ver-pflichtet, sich mit den Systembetreibern der Dualen Systemen unverzüglich nach Beauftra-gung durch den ZASO in Verbindung zu setzen, um mit diesen über eine Beauftragung mit der Erfassung und Verwertung des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an PPK ein-schließlich Verpackungspapieren, für die diese zuständig sind, zu verhandeln. Er ist weiter verpflichtet, unverzüglich eine Einigung herbeizuführen. Wird der AN demzufolge von den Systembetreibern mit dem Sammeln und Verwerten von Verkaufsverpackungen beauftragt, beschränkt sich der Auftrag des ZASO für den AN auf einen prozentualen Anteil am erfassten Gemisch nach der jeweils geltenden Abstimmungs-vereinbarung.
Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) werden über die Mitbenutzung der Altpapierbehälter des ZASO erfasst. Gemäß aktuell gültiger Abstimmungsvereinbarung zwischen dem ZASO und den Systembetreibern der Dualen Systeme (gemäß § 38 Absatz 3 VerpackG) entfallen von der erfassten Gesamtmenge 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Ver-kaufsverpackungen auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und 33,5 % Altpapier-Masseanteil an Verkaufsverpackungen auf den Saale-Orla-Kreis. Der jeweils restliche Masseanteil entspricht dem kommunalen Anteil des ZASO. Bei einer Beauftragung zur Verwertung des kommunalen Altpapiers ist der künftige AN ver-pflichtet, sich mit den Systembetreibern der Dualen Systemen unverzüglich nach Beauftra-gung durch den ZASO in Verbindung zu setzen, um mit diesen über eine Beauftragung mit der Erfassung und Verwertung des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an PPK ein-schließlich Verpackungspapieren, für die diese zuständig sind, zu verhandeln. Er ist weiter verpflichtet, unverzüglich eine Einigung herbeizuführen. Wird der AN demzufolge von den Systembetreibern mit dem Sammeln und Verwerten von Verkaufsverpackungen beauftragt, beschränkt sich der Auftrag des ZASO für den AN auf einen prozentualen Anteil am erfassten Gemisch nach der jeweils geltenden Abstimmungs-vereinbarung.