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Die AOK NordWest schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe aus. Es handelt sich um ein Verfahren mit einheitlichen Vertragskonditionen und Zugangsbedingungen für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026, die maximale Laufzeit beträgt 24 Monate. Es werden keine exklusiven Verträge vergeben; interessierte Unternehmen können jederzeit zu den festgelegten Bedingungen beitreten.
Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen