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Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises als Kreispolizeibehörde schreibt einen Dienstleistungsvertrag für infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen (Hausmeisterdienste) aus. Der Leistungsumfang umfasst die hausmeisterliche und technische Betreuung der angemieteten Liegenschaften in Bergisch Gladbach, Overath und Burscheid. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate (01.12.2026 bis 30.11.2030) mit einer Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bieter müssen Nachweise über fachliche Qualifikationen (Meisterausbildung oder langjährige Erfahrung), Versicherungen und die Eignung zur Berufsausübung erbringen.
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen (Hausmeisterdienste) für die Liegenschaften der Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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