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Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, soweit gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Angebote sind elektronisch über die e-Vergabeplattform einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der geforderten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Baustelleneinrichtung; Raumgerüst; Holzpfähle; Einfassung Holzbohlen; Wangentreppe; Abdeckung Holzbohlen; mobile Anschlagpunkte; PU-Granulat; Abdeckfolie; Holzlattung; Dokumentation
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen