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Die AOK Bayern schreibt einen Open-House-Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und Wundbehandlungsprodukten gemäß § 31 Abs. 1a SGB V aus. Es handelt sich um ein vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren, bei dem mit jedem geeigneten Leistungserbringer, der die Eignungskriterien erfüllt, ein nicht-exklusiver Vertrag geschlossen wird. Die Laufzeit beträgt vier Jahre (bis 31.01.2030), wobei ein Beitritt jederzeit zum Monatsersten möglich ist. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt entweder schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur.
Open House Vertrag über die Versorgung mit patientenindividuell verordneten Verbandmitteln und sonstigen Produkten der Wundbehandlung gemäß § 31 Abs. 1a SGB V sowie Medizinprodukten mit Verbandmittelcharakter für Versicherte der AOK Bayern.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen