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Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A (50, 100 und 200 I.E.) aus. Das Verfahren wird als Open-House-Verfahren durchgeführt, bei dem allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen der Vertragsabschluss ermöglicht wird. Es findet keine Exklusivität statt; ein Beitritt ist jederzeit möglich. Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 angesetzt, mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um bis zu 12 Monate.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen für Botulinumtoxin Typ A (50, 100 und 200 I.E.) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die KKH.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen