Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 32d27471-4b50-4853-9382-25c64a042b24

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Wir haben unsere wöchentliche Ausschreibungssuche von 6 auf 2 Stunden reduziert – und dabei mehr qualifizierende Ausschreibungen gefunden."

Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 62T
80331 München
Landeshauptstadt München, Baureferat (München)
Projektübersicht

Die Landeshauptstadt München schreibt die Erhebung von öffentlichen Grünflächen aus. Dies beinhaltet die Erfassung und Digitalisierung von Vegetations- und Nutzungstypen sowie Ausstattungselementen. Die Dienstleistung umfasst Kartierungen und GIS-Leistungen. Das Projekt ist in vier Lose unterteilt: Nord, Ost, Süd und West. Jedes Los beinhaltet eine unterschiedliche Anzahl von Grünflächen und eine spezifische geografische Abgrenzung im Stadtgebiet München. Die Laufzeit beträgt 18 Monate. Die Angebote werden losweise gewertet, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium ist. Es sind Mindestanforderungen an Referenzen und Personal zu erfüllen, einschließlich Berufserfahrung in Kartierung und GIS.

Erfassung der öffentlichen Grünflächen München. Erfassung, Bewertung und Digitalisierung von Vegetations- und Nutzungstypen. Erfassung von Ausstattungselementen und Objekten mit Barrierewirkung.

Standort Projekt
80331 München, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
  • Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.
  • Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
  • Bietergemeinschaften müssen im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, bei der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Bestandserhebung der öffentlichen Grünflächen
deen