Bekanntmachungs-ID: 32dd6190-76d5-41f2-8327-4b2f6d304f36
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Anforderungen an den Bieter
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und Elektro) in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4 und anschließend die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Die voraussichtlichen Kosten in den Anlagengruppen werden wie folgt erwartet: KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 503.000,00 EUR KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 345.000,00 EUR KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation 223.000,00 EUR Parallel wird folgende Leistungen ausgeschrieben: Los 1 - Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 1-9 nach § 34 HOAI. Die Maßnahme ist vom EFRE-gefördert und ist laut Förderbescheid bis zum 30.06.2028 abzuwickeln und abzurechnen. Die Auftraggeberin geht von der Bauzeit von 15 Monaten aus. Die Förderfristen sind zwingend zu beachten. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Die Ortsgemeinde Weibern plant die energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle. Los 2 umfasst die Technische Ausrüstung (HLS und Elektro), inklusive der Leistungsphasen 1-9 nach HOAI. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und die Erreichung von Einsparungen im Energiebedarf.
Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und Elektro) in den Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI. Planung und Bauüberwachung einer PV-Anlage ist optional anzubieten. Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung. Energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle mit Fokus auf Hüllendämmung, Bodensanierung, Dacherneuerung und Erneuerung von Fenstern und Türen.
Energetische Grundsanierung der Robert-Wolf-Halle in der Ortsgemeinde Weibern, Los 2 - Technische Ausrüstung HLS und Elektro. Die Halle wurde in drei Bauabschnitten errichtet: die Sporthalle (1974), der Bereich Feuerwehr (1982) und die Tribüne mit Foyer (2000). Die Maßnahme erfasst die Verbesserung der Gebäudehülle, die energetische Sanierung des Hallenbodens sowie der gesamten Dachkonstruktion. Ebenso sollen alle Fenster, Außentüren und die großen Fensterflächen der Halle erneuert werden. Die gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen erfassen: Fassadendämmung, Dämmung Dach / oberste Geschossdecke, Dämmung Bodenplatte / Kellerdecke / Kellerwände, Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel-Fassaden, Gebäudeintegrierter sommerlicher Wärmeschutz, Gebäudeintegrierte Resilienzmaßnahmen gegen Hochwasser, Hitze und Brand, Notwendige Gebäudeautomation / Steuerung und Regelung, Raumlufttechnische Anlagen, Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien. Bei den gebäudeseitigen energetischen Sanierungsmaßnahmen ist ein Anteil von mindestens 70 % an den eingereichten zuwendungsfähigen Ausgaben nachzuweisen. Nichtgebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen erfassen: Wärmeversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien, Umrüstung der Wärmeverteilung auf Niedertemperatursysteme durch Heizkörpertausch. Im Rahmen der geförderten Maßnahmen muss zwingend eine Endenergiebedarfseinsparung von mindestens 73,76 % erreicht und die Energieeffizienz der Gebäudehülle deutlich verbessert werden. Dabei muss der Anteil erneuerbarer Wärme (und Abwärme) am Wärmebedarf des Gebäudes mindestens 70 % betragen. Nachzuweisen ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Das Projekt zielt darauf ab, die Halle mindestens in den Bereich des KfW-70-Standards zu bringen und den Energieverbrauch sowie die Betriebskosten deutlich zu senken.