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Die AOK NordWest schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen der Abschluss zu einheitlichen Konditionen angeboten wird. Eine Exklusivität ist nicht vorgesehen. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026, die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate.
Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die AOK NordWest.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
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