Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 34079014-5f58-40c6-aaa6-72eeb25c068f

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Teilnahme
in 29T
86150 Augsburg
Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung (München)
Projektübersicht

Gegenstand ist die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (ELT) für das Projekt MAX 59 in Augsburg. Das Projekt umfasst die Sanierung eines denkmalgeschützten Anwesens aus dem 16. Jahrhundert. Die Nutzung soll ein Bildungs-, Kultur- und Beratungshaus für Jugendliche werden. Es ist der vollständige Austausch der technischen Gebäudeausrüstung, die brandschutzseitige und statische Ertüchtigung sowie ein barrierefreier Ausbau vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit Leistungsphase 1 und 2.

Sanierung eines denkmalgeschützten Bürgerhauses. Austausch der technischen Gebäudeausrüstung. Barrierefreier Ausbau des Gebäudes.

Standort Projekt
Maximilianstraße 59, 86150 Augsburg, Deutschland
Finanzen
Geschätztes Honorar 680.000,00 €
HOAI - fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von EUR 680.000,00 für die Kostengruppen KG 440 bis einschl. 470 sowie 480 (anteilig).
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Mindestumsatz (2023 bis 2025) Der erzielte Jahresumsatz (netto) des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (ELT), in den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) muss in dem vorgenannten Zeitraum jährlich mindestens EUR 500.000,00/Jahr (pro Jahr, nicht lediglich im Durchschnitt) betragen haben (Mindestkriterium).
  • Mindestmitarbeiterzahl (2023 bis 2025) Die Anzahl der in den in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (ELT) fest angestellten Ingenieurinnen/Ingenieuren sowie technischen Zeichner muss im Jahresmittel jeweils mindestens 5 betragen (Mindestkriterium).
  • Unternehmensbezogene Referenzen Unter den Bewerbern, die die vorgenannten Mindestkriterien zu Umsatz und Mitarbeiterzahlen erfüllen, erfolgt die Auswahl anhand der benannten unternehmensbezogenen Referenzen. Hierfür haben die Bewerber Referenzen des Unternehmens über Leistungen für Projekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind anzugeben. Vergleichbar sind dabei Leistungen, die mindestens die Anlagengruppen 4 bis einschl. 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI betreffen und Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach dem Leistungsbild der technischen Gebäudeausrüstung (ELT) der HOAI für die Sanierung/den Umbau von Bestandsgebäuden umfassen. Die Leistungen müssen jeweils in einem Zeitraum seit 2016 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen worden sein („abgeschlossen“ bedeutet dabei, dass die Nutzung des betreffenden Objektes aufgenommen worden ist). Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Jeder Bewerber muss mindestens drei Referenzen angeben, die die vorgenannten Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum), erfüllen (Mindestkriterium). Zur Bewerberauswahl werden maximal fünf Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den vorgenannten Mindestanforderungen entsprechen, anhand folgender Kriterien bewertet: • Für jede Referenz, die die Mindestanforderungen (Vergleichbarkeit und Leistungszeitraum) erfüllt, erhält der Bieter einen Teilpunkt. • Für jede Referenz über ein Projekt, das ein denkmalgeschütztes Objekt betrifft, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). • Für jede Referenz über ein Projekt eines öffentlichen Auftraggebers und/oder unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). • Für jede Referenz über ein Projekt in innerstädtischer Lage mit den entsprechenden erhöhten baulogistischen Anforderungen erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). • Für jede Referenz über ein Projekt, das die Nutzung als Bildungs-, Begegnungs- und Kulturstätte, erhält der Bieter einen Teilpunkt (Zusatzkriterium). Je Referenz werden dabei maximal drei Zusatzpunkte vergeben. Damit sind je Referenz insgesamt höchstens 4 Punkte erreichbar (1 Punkt für die Mindestanforderungen + bis zu 3 Zusatzpunkte). Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen die Mindestkriterien und alle vier Zusatzkriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 20 Teilpunkten erreicht. Je mehr Teilpunkte ein Bewerber erreicht, desto geeigneter ist er.
  • Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 5 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Originaltitel: Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung wg. Ausschreibung Technische Gebäudeausrüstung (ELT) für das Projekt MAX 59
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