Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 45T
Abgabe
vor 12T
Heute
30851 Langenhagen
Stadt Langenhagen (Langenhagen)
Projektübersicht

Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den Umbau, die Sanierung und die Erweiterung durch Neubauten der bestehenden Brinker Schule an der Angerstraße 12 in 30851 Langenhagen. Im ersten Bauabschnitt werden das Gebäude Forum (3.086 m² BGF), die Sekundarstufe 1 (10.184 m² BGF), die Dreifeldsporthalle (3.020 m² BGF) und die Heizzentrale gebaut. Im zweiten Bauabschnitt erfolgen die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. Forum: 2-geschossiger rechteckiger Baukörper mit Hauptküche und Mensa sowie zwei Lehrküchen, Aula und Musikräumen; Sekundarstufe 1: 5-zügige Grundschule als dreigeschossiger Bau mit zentralem Innenhof, Lernhäfen mit angrenzenden Klassen- und Differenzierungsräumen, sowie Lehrerstationen und Sanitärkerne; das Gebäude teilt sich in zwei Brandabschnitte mittels innerer Brandwand; 3-Feld-Sporthalle: Schul- und Vereinssporthalle; Umkleide- und Nasszellenbereich, sowie übrige Nebenräume im EG; Technikbereich, sowie Multifunktions- und Theorieraum im 1. OG; Tribünenbereich über die gesamte Sporthallenbreite im 1. OG oberhalb der Geräte-, Regieräume und Hausanschlussraum Heizhaus: Heizzentrale mit ca. 670 kW; über Heizzentrale werden zukünftig auch die Bestandsgebäude mit Wärme versorgt. Akustikmaßnahmen im Forumgebäude mit Mensa und Veranstaltungsbereich, 2-geschossig, BGF ca. 3.100 m². Ausführung von schallschutzwirksamen Anlagen wie 12 Stück Wandabsorbern, 88 Stück Deckensegeln, ca. 270 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutzmaßnahme und ca. 475 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutz- und schallakustische Maßnahme. Ebenso das Gebäude der Sekundarstufe 1, 3-geschossig, BGF ca. 10.300 m², Ausführung von schallschutzwirksamen Anlagen wie ca. 440 m² Wandabsorbern, 21 Stück Deckensegeln, ca. 110 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutz- und schallakustische Maßnahme. Und die Sporthalle mit einem Funktionsbereich und einer Dreifeld-Sporthalle mit ca. 3.020 m² BGF mit ca. 50 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutzmaßnahme.

Neubau und Erweiterung der IGS Süd in Langenhagen. Forumgebäude mit Mensa und Veranstaltungsbereich. Sekundarstufe 1, dreigeschossig. Dreifeld-Sporthalle.

Standort Projekt
Angerstraße 12, 30851 Langenhagen, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 170.000,00 €
HOAI - Neubau und Erweiterung der IGS Süd in Langenhagen, hier das Forumgebäude mit Mensa und Veranstaltungsbereich, 2-geschossig, BGF ca. 3.100 m², Ausführung von schallschutzwirksamen Anlagen wie 12 Stück Wandabsorbern, 88 Stück Deckensegeln, ca. 270 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutzmaßnahme und ca. 475 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutz- und schallakustische Maßnahme sowie das Gebäude der Sekundarstufe 1, 3-geschossig, BGF ca. 10.300 m², Ausführung von schallschutzwirksamen Anlagen wie ca. 440 m² Wandabsorbern, 21 Stück Deckensegeln, ca. 110 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutz- und schallakustische Maßnahme und die Sporthalle mit einem Funktionsbereich und einer Dreifeld-Sporthalle mit ca. 3.020 m² BGF mit ca. 50 m² Wellenvorhanganlagen als Blendschutzmaßnahme
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A) / Betriebshaftpflichtversicherung; Deckungssumme mind. EUR 3 Mio.
  • Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A). Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von: 500.000,- € durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). Mindeststandard: 2 vergleichbare Referenzobjekte.
  • Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
  • Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
  • Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
  • Nachunternehmer: Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 4.; Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u.a. (vergl. Vergabeunterlagen).
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Keine
  • Alle Rügen sind ausschließlich an den unter ORG-0001 genannten Auftraggeber zu senden.
  • Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
  • Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
  • Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
  • Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
  • Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers.
  • Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will.
  • Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen.
  • Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
  • Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
  • Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der e-Vergabe Plattform subreport ELVIS an: Stefan Ehl, Tel.: +49 (0) 221/9 85 78-58, Fax: +49 (0) 221/9 85 78-66, E-Mail: stefan.ehl@subreport.de, Internet: www.subreport.de
  • Für die Bieterkommunikation (Fragen zum Leistungsverzeichnis bzw. Bieterfragen jeglicher Art) ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion über die Vergabeplattform zu verwenden. In diesem Fall subreport ELVIS.
Originaltitel: Umbau und Erweiterung IGS Süd, Langenhagen
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