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Die Landeshauptstadt Mainz vergibt einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Mainz. Der Vertrag hat eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren. Informationen zur technischen und wirtschaftlichen Situation des Netzes können über die Vergabeplattform angefordert werden, nach Einreichung einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Bewerbergemeinschaften müssen bestimmte Unterlagen einreichen und können Unterauftragnehmer einbinden. Die Auswahlkriterien umfassen Unternehmensdarstellung, Handelsregisterauszug, Umsätze, Betriebshaftpflichtversicherung und Referenzen im Stromnetzbetrieb.
Neubau eines Stromkonzessionsvertrags. Die Landeshauptstadt Mainz vergibt einen neuen Wegenutzungsvertrag für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung. Damit verbunden ist die Aufgabe, ein entsprechendes Versorgungsnetz zu betreiben.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen