Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
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03222 Lübbenau
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Cottbus (Cottbus)
Projektübersicht

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg plant Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Niveaufreien Verkehrskonzept Lübbenau/Spreewald. Die Planungsaufgabe beinhaltet Leistungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens und die landschaftsgerechte Einbindung eines umverlegten Grabens. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich Landschaftsplanung. Der Auftrag wird in einem Los vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt 40 Monate. Eine Option für zusätzliche Leistungen besteht. Die Einreichung von Angeboten erfolgt elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Die Vergabe erfolgt nach dem dynamischen elektronischen Vergabeverfahren. Es gelten die Ausschlussgründe nach GWB und VgV. Zusätzliche Eignungskriterien sind zu erfüllen. Bietergemeinschaften müssen Angaben für jedes Mitglied vorlegen. Bei Unterauftragnehmern sind Nachweise erforderlich. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss einen Auszug vom Wettbewerbsregister vorlegen. Bei gleicher Anforderung wird unter den Bewerbern gelost. Die Zahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist auf 5 beschränkt. Die Ausschreibung richtet sich auch an kleinere und mittlere Unternehmen.

Standort Projekt
03222 Lübbenau, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
  • Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
  • Einhaltung Mindestanforderung nach Brandenburgischen Vergabegesetz entsprechend der Formulare aus den Vergabeunterlagen (siehe Ergänzende Vertragsbedingungen BbgVergG sowie Verpflichtungserklärung Bieter- und Nachunternehmer nach BbgVergG).
  • Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Originaltitel: NVK Lübbenau/Spreewald, Beseitigung von Bahnübergängen, Südkopf; Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
deen