Bekanntmachungs-ID: 363d2ac3-770e-4401-99d4-e26bdea7317c
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Die Stadt Titisee-Neustadt beabsichtigt die Infrastruktur der Schottenbühlstraße zu erneuern. Die Maßnahme hat die Versorgung aufrecht zu erhalten. Hausanschlüsse von 77 Haushalte sind bei Bedarf zu erneuern. Es soll das Mischsystem auf eine Länge von 835lfm erneuert werden. Eine Trennung des Mischsystem in Trennsystem soll in einer Variantenstudie ausgearbeitet zum Kostenvergleich erstellt werden. Ebenfalls ist die Frischwasserleitung auf eine Länge von 835lfm zu erneuern. Die Erneuerung der gesamten Straße inkl. Bordsteine Gehweg/Beleuchtung/Baumbestände muss auf eine Länge von 858lfm bzw. 8.318,37qm ausgearbeitet werden. Weiter ist die Wasserversorgung bis zum Übergabepunkt zu erneuern. Die Maßnahme ist mit anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Während der Baudurchführung ist die Versorgung der Anwohner aufrecht zu erhalten, hierfür ist ein Durchführungskonzept zu erstellen. Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte. Referenzen Referenzen für Aufträge nach HOAI § 45 ff in Verbindung mit Anlage 13 für Verkehrsanlagen sowie nach HOAI § 41 ff in Verbindung mit Anlage 12 für Ingenieurbauwerke muss eine Referenz abgegeben werden bei der die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 02/2023 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Bei den anderen Referenzen muss die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 02/2018 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb, mind. eine Referenz, die in der die LPH 8 im Zeitraum von 02/2023 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 60 Punkte erreicht werden. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Eintragung in das Handelsregister Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YBXYTU2V6KRK/documents heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen Person einzureichen. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen nach HOAI § 45 und § 41 in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= 500.000 EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer gültigen Versicherungsbestätigung bezogen auf den Tag der Abgabe des Teilnahmeantrags oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jedes Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss der Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Durchschnittliche jährliche Belegschaft Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei >/= 6 festangestellten Mitarbeitern. Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B1 und B2 zu machen, das Formblatt B2 ist hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 4 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben), für die Referenz (Beiblatt B1) mit Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 02/2023 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, für die Referenzen (Beiblatt B2) mit Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 02/2018 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI für LPH 2-3 und 5-8 werden 3 Punkte vergeben. Für die Erbringung der besonderen Leistung Örtliche Bauüberwachung in der LPH 8 werden 2 Punkte vergeben und für eine Sanierung werden 3 Punkte vergeben. Für beplante Anlagen Entwässerung + Wasserversorgung werden 3 Punkte vergeben sowie für einen beplanten Straßenkörper innerorts ebenso 3 Punkte. Wenn eine Variantenbetrachtung Mischsystem - Trennsystem durchgeführt wurde, werden 3 Punkte vergeben und für eine Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung werden ebenso 3 Punkte vergeben. Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblatt B1 1x und Formblatt B2 4x) eingereicht werden. Die drei besten (höchste erreichte Punktzahl / mind. eine Referenz mit Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 02/2023 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung) Referenzen werden gewertet. Angaben zu einem besonderen Berufsstand Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen TGA, MED Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen. Zusätzliche Angaben Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf das Vergabeportal -bw (kommunal) eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Vergabeportal gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers. Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt. Angaben zur Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen. Gemäß EU-Verordnung 2022/576 ist es erforderlich, eine Eigenerklärung zum Russlandbezug abzugeben. Bindefrist: Das Angebot muss 3 Monate gültig bleiben (ab dem Schlusstermin der Eingang der Angebote). Einlegung von Rechtsbehelfen Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, - der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Begründung Ausschlussgründe im Veröffentlichungstext: Durch Beiblatt A in Bezug auf § 123 und 124 GWB zu bestätigen.
Sanierung der Schottenbühlstraße in Titisee-Neustadt. Erneuerung von Misch- und Frischwasserleitung. Straßenkörper mit Bordsteinen und Gehwegen wird erneuert. Baumpflanzungen sind vorgesehen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen