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Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum. Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg. Leistungsgrundlage sind die tatsächlich gefahrenen Touren. Es können Abweichungen auftreten. Die Verpflichtung zur Beförderung besteht zum stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen. Berücksichtigung des Ferienplans der Schule. Es können Abweichungen auftreten. Die Verpflichtung zur Beförderung besteht zu den tatsächlichen Unterrichtstagen. Berücksichtigung von Tagen, an denen Unterricht entfällt. Leistungsgrundlage sind die tatsächlich gefahrenen Touren. Die Anzahl und Wohnorte der zu befördernden Schüler sind noch nicht bekannt. Die Verpflichtung besteht zu den tatsächlichen Unterrichtstagen. Berücksichtigung des Ferienplans.
Beförderungsleistungen im Schülerverkehr. Zu einem sonderpädagogischen Zentrum. Trägerschaft des Landkreises.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen