Ausschreibung

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Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
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Vertragsbeginn
in 57T
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Die Oberbürgermeisterin, Rechts- und Vergabeamt, SG Zentrale Vergabe und Beschaffung (Rostock)
Standort Projekt
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
  • Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (VVB 633) - Eigenerklärung Informationen zum Bieter (CSX 59) - Eigenerklärung zur Beachtung der Russland-Sanktionen - Erklärungen nach dem TVgG M-V und der MinArbV M-V - Verpflichtungen nach dem TVgG M-V - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (VVB 235)- sofern zutreffend - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VVB 234)- sofern zutreffend * Auf Anforderung der Vergabestelle ** Mittels Eigenerklärung: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (VVB 236)- auf gesondertes Verlangen
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