Bekanntmachungs-ID: 372d1f53-5728-4d5c-8752-34262184776e
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Anforderungen an den Bieter
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Freianlagenplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 2 Freianlagen. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 39 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional und ggf. in Einzelmaßnahmen in Abhängigkeit der Finanzierungsmöglichkeiten vergeben. Innerhalb der Machbarkeitsstudie vom Juni 2024 wurde eine Zielvariante für die Umsetzung des neuen „Sportparks Haselhorst“ mit einzelnen Maßnahmenvorschlägen erarbeitet : 1. Qualifizierung des Stadionbereichs mit Aufgabe der Skate-Rundbahn, Errichtung eines Fußball-Viertelfeldes, Errichtung einer Kugelstoßanlage, Errichtung einer zweiten Weitsprunganlage, Errichtung eines Kleinspielfeldes, Errichtung bzw. Umbau der Tribüne, Schaffung weiterer Lagermöglichkeiten , Einfriedung der westlichen Seite des Stadionbereichs. 2. Entwicklung der Flächen westlich des Stadions: Aufgabe der Beachanlage, des Rollsportfeldes und der Tribünenstufen, Errichtung eines Fußball-Halbspielfeldes, Errichtung eines Fußball-Mini-Spielfeldes, eines Badmintonfeldes, einer Beachanlage, eine Boulderanlage, eines Pumptracks, einem Outdoor-Fitnessbereich, Tischtennisplatten, Teqballplatte, Fußballbillard-Anlage. 3. Tennisanlage: Umwandlung eines Feldes in vier Pickleballspielfelder, Errichtung einer Tenniswand, Aufgabe des fünften Feldes für die Erweiterung des Eingangsbereichs Daumstraße, Errichtung eines Tennisspielfeldes. 4. Qualifizierung des nördlichen Krienickeparks für Spiel und Bewegung: Errichtung von Slackline-Pollern, Outdoor-Fitnessgeräten und eines naturnahen Bewegungs-/Motorikparcours aus Holz. Der Sportpark Haselhorst soll von mehreren Zielgruppen genutzt werden können. Der Sportpark soll daher teilweise uneingeschränkt öffentlich zugänglich und nutzbar sein. Gleichzeitig gibt es Bereiche, die für den Schulsport der umgebenden Schulen und Bereiche die von Vereinen genutzt werden (siehe dazu auch Kap. 5.6 der Machbarkeitsstudie). Zudem ist das öffentlich nutzbare Wegesystem zu qualifizieren bzw. umzugestalten, um den Sportstandort besser in seine Umgebung zu integrieren. Am zentralen Kreuzungspunkt ist ein Quartiersplatz vorgesehen. Weitere Umkleidemöglichkeiten werden nicht benötigt. Für die Verlängerung der Nutzungszeit in den Dunkelstunden ist für die ganzjährig genutzten Anlagen sowie für die Hauptwege eine Beleuchtung zu planen. Die vorhandene Vegetation soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Des Weiteren ist ein Entwässerungskonzept zu erarbeiten. Es handelt sich um eine Fördermaßnahme durch das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerung Fördergebiet Haselhorst / Siemensstadt. Für die Baumaßnahme sind Baukosten nach DIN 276 KG 200-600 in Höhe von rund 6,34 Mio. € netto (ohne UV) vorgegeben. Folgende Besondere Leistungen sind zu übernehmen: 1. Erstellung eines Entwässerungskonzeptes (Fachplaner mit Qualifikationsnachweis notwendig) 2. Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke 3. Erstellung Beleuchtungskonzept (Fachplaner mit Qualifikationsnachweis notwendig) 4. Erstellung Kosten-Nutzen-Analyse 5. Erstellung nachhaltiges Gesamtkonzept 6. Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes 7. Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht 8. Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen 9. Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien (inkl. Vor-und Nachbereitungszeit und Erstellung einer Präsentation) 10. Aufstellung eines Kostenplanes nach Bauabschnitten zur Anmeldung der Fördermaßnahme in einzelnen Abschnitten 11. Erstellen einer Freianlagendokumentation 12. Überwachung der Entwicklungspflege 13. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist 14. Mitwirkung bei Auswahlverfahren und Umsetzung Kunst am Bau Die Fläche wird als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft (siehe Seite 23 der Machbarkeitsstudie). Seitens des Auftraggebers ist eine Freimachung vorab der Umsetzung der Planung nicht geplant. Bei dem Krienickepark ist zu beachten, dass es sich gemäß Bebauungsplan VIII-504 um eine Grünanlage mit der Zweckbestimmung „Öffentliche naturnahe Parkanlage“ handelt. Während der Planung und Ausführung ist die Zusammenarbeit mit dem separat beauftragten Büro für Natur- und Artenschutz und weiteren Fachämtern erforderlich. Die Planung muss den natur - und artenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Folgende bereits vorhandene Unterlagen sind bei der Planung zu beachten: 1. Nutzungskonzept vom Mai 2025 2. Naturschutzfachliche Erstbewertung vom November 2022 3. Biotopkartierung vom November 2023 4. Faunistisches Gutachten vom November 2023 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Juni 2024 6. Stellungnahmen und Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde 7. Baugrundgutachten Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 600 F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/).
Ausschreibung für Freianlagenplanungsleistungen zur Entwicklung eines Sportparks im Bereich Stadion Haselhorst und Krienickepark. Das Projekt umfasst die Planung verschiedener Sportanlagen, Spiel- und Bewegungsbereiche sowie die Gestaltung öffentlicher Wege. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1-4 der HOAI.
Planung von Freianlagen für einen Sportpark mit Fokus auf verschiedene Sportarten, Bewegungsparcours und öffentliche Bereiche. Berücksichtigung von Naturschutz, Entwässerung und Beleuchtung. Beauftragung in Stufen, optional für Leistungsphasen 5-9 und Sonderleistungen wie Kampfmittelbegleitung, Verkehrsplanung und Kunst am Bau.
Entwicklung eines Sportparks auf der Fläche des Stadion Haselhorst und im nördlichen Krienickepark. Das Projekt umfasst die Planung von Fußballfeldern, Kleinspielfeldern, einer Skate-Anlage, Kugelstoßanlage, Weitsprunganlage, Kleinspielfeldern, Badmintonfeld, Beachanlage, Boulderanlage, Pumptrack, Outdoor-Fitnessbereich, Tischtennisplatten, Teqballplatte, Fußballbillard-Anlage, Pickleballspielfelder, Tenniswand, Tennisspielfeld, Slackline-Pollern, Outdoor-Fitnessgeräten und einem naturnahen Bewegungs-/Motorikparcours aus Holz. Zudem wird das öffentlich nutzbare Wegesystem qualifiziert/umgestaltet und ein Quartiersplatz am zentralen Kreuzungspunkt geschaffen. Die Planung beinhaltet auch die Errichtung einer Beleuchtung für die ganzjährig genutzten Anlagen und Hauptwege sowie ein Entwässerungskonzept und die Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen.