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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff Desvenlafaxin (N06AX23) abzuschließen. Dies geschieht im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens". Einheitliche Vertragskonditionen und ein einheitliches Zugangsverfahren werden vorgegeben. Allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen wird der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag angeboten. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann jederzeit zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Eine Verlängerung um bis zu 12 Monate ist möglich.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Dies betrifft den Wirkstoff Desvenlafaxin (N06AX23) mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.