Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 38c2f7cb-e0b6-4597-bc5c-f2333b9d28b9

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 227T
31832 Springe
Stadt Springe (Springe)
Projektübersicht

Ausschreibung für Schlosserarbeiten im Bauteil C des Bürgersaals. Benötigt werden ca. 215 kg IPE 200 Träger. Weiterhin sind ca. 220 kg IPE 140 Träger erforderlich. Gitterroste mit ca. 15 m² sind zu liefern. Geländer inklusive Leiter, ca. 7,5m, gehört ebenfalls zur Leistung. Projektstandort ist Springe. Die Bekanntmachung unterliegt dem EU-Recht. Die Ausschreibung ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Es gibt keine Beschränkungen für Varianten oder Nachunternehmer. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026 um 11:00 Uhr. Das Projekt ist nicht europäisch kofinanziert. Eine E-Rechnung ist möglich. Kein E-Katalog. Die Laufzeit der Angebote beträgt 45 Tage.

Schlosserarbeiten für Wartungsebene, Gitterroste und Geländer mit Leiter. Projekt ist Teil des Bürgersaals. Typische Bauteil-C-Konstruktion.

Standort Projekt
31832 Springe, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
  • Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
  • Eigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
  • Eigenerklärung: Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
  • Eigenerklärung: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
  • Eigenerklärung: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
  • Eigenerklärung: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
  • Eigenerklärung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
  • Eigenerklärung: Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG
  • Eigenerklärung: Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
  • Eigenerklärung: Bescheinigung/Bestätigung der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Zuschlagskriterien stehen in den Vergabeunterlagen
  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Eine Rüge ist an die Stadt Springe zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Originaltitel: Schlosserarbeiten Bauteil C Bürgersaal
deen