Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 74T
40225 Düsseldorf
Universitätsklinikum Düsseldorf (Düsseldorf)
Projektübersicht

Neubau einer zentralen Abfallsammelstelle am Universitätsklinikum Düsseldorf. Rechteckiger Baukörper (56 x 56,50 m) mit Lochblechfassade und Innenhof. L-förmiger, zweigeschossiger Einbau. Stahlbeton-Massivbauweise mit Stahlbau für den Hof. Komplexe Gründung über Stützen, wandartigen Trägern und Bodenplatten. Untertunnelung durch Medientunnel und automatischen Warentransportkanal. Bunkeranlage im Untergrund. Anschluss an automatischen Warentransport im UG, Entladungsbahnhof im EG. Tragende Wände in Stahlbeton, nichttragende Innenwände in Porenbeton und Leichtbauweise. Projekt umfasst Putz- und WDVS-Arbeiten. Leistungen beinhalten WDVS, Außenputz, Innendämmung, Innenputz, Decken- und Schalldämmplatten. BGF 3.650 m², BRI 26.850 m³.

Neubau einer zentralen Abfallsammelstelle. Stahlbetonbauweise mit Stahltragwerk. Innnenhof, zweigeschossiger Einbau. Komplexe Gründungssituation.

Standort Projekt
Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Lieferung vergleichbar sind (Auftragswert in EUR netto, Name des Kunden sowie Name und Telefonnummer des jeweiligen Ansprechpartners).
  • Angaben über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und Leistungen betrifft, die vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils, der mit anderen Unternehmen gemeinsam ausgeführten Leistungen.
  • Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr; Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen), in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar).
  • Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (ersatzweise Eigenerklärung des Bewerbers).
  • Nachweis zu Berufs- / Betriebs- Haftpflichtversicherung (Deckungssummen sind auf das jeweilige Projekt abzustimmen)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen zur Aufforderung eines Angebotes (gemäß § 3b Abs. 3 Nr. 2 EU VOB/A) erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
  • Erklärung des Bieters, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
  • Erklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 16a EU VOB fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.
  • Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) Siehe Eignungs- und Mindestkriterien
Originaltitel: Putzarbeiten, WDVS - Neubau Zusammenlegung Müllstationen
deen