Ausschreibung

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"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."

FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 34T
Vertragsbeginn
in 302T
01097 Dresden
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Dresden)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und Agrarfördermaßnahmen. Leistungsumfang umfasst Satellitenbildauswertung zur Erkennung von Kulturarten und landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Durchführung von physischen Vor-Ort-Kontrollen (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort. Detaillierte Leistungsbestandteile und Anforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr und kann sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern.

Durchführung von Kontrollen für Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung. Erkennung von Kulturarten und landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen.

Standort Projekt
Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
  • Nachweis technischer Ausrüstung für sachsenweite Vor-Ort-Kontrollen binnen einer Woche
  • Nachweis von Erfahrungen in automatisierter Satellitenbildauswertung, maschinellem Lernen und Zeitreihenauswertung
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (mind. C1)
  • ISO 27001-Zertifikat oder unterschriebene IT-Vereinbarung

Rollenqualifikationen

  • Erfahrung in automatisierter, kontinuierlicher und systematischer Auswertung von Satellitenbildern
  • Erfahrung in IT-gestützter Verwaltung und Auswertung von Ergebnissen
  • Erfahrung in maschinellem Lernen und Zeitreihenauswertung
  • Deutschkenntnisse (mind. C1)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach bis zu drei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31. Dezember 2030.
Originaltitel: Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen
deen