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Die Stadt Wuppertal beabsichtigt die Vergabe der notärztlichen Versorgung für den Rettungsdienstbereich Wuppertal. Der Auftrag umfasst die notärztliche Besetzung der von der Trägerin vorgehaltenen Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) sowie eines Intensivtransportwagens (ITW). Die Leistung wird in sechs Lose unterteilt (5 NEF-Lose, 1 ITW-Los). Es handelt sich um eine Personalgestellung, die den Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unterliegt. Bieter müssen ihre Eignung durch Qualitätsmanagementsysteme, Betriebshaftpflichtversicherungen und spezifische Verfügbarkeitsnachweise für Notärzte belegen. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit einer einseitigen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Die Stadt Wuppertal vergibt die notärztliche Besetzung von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einem Intensivtransportwagen (ITW) im Rahmen der notärztlichen Versorgung. Der Auftrag umfasst die Personalgestellung von fachlich geeignetem ärztlichem Personal für die Notfallrettung und den erweiterten Rettungsdienst.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 5616 Stunden, sonntags bis donnerstags 12 Stunden von 8:00 bis 20:00 Uhr und freitags sowie samstags 24 Stunden von 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Zudem ist ein weiterer Notarzt auf Anforderung der Trägerin für die Deckung des spontanen Sonderbedarfs im Rahmen des Konzepts zu den PT-Z-10 bzw. sonstigen Sonderlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Ziff. 5 der Leistungsbeschreibung). Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.
Notärztliche Besetzung des ITWs mit einer Jahresvorhaltestunden von 8760 Stunden, an 24 Stunden, 7 Tage pro Woche, 8:00 bis 8:00 Uhr; Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel, wie Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) bzw. Intensivtransportwagen (ITW), Rettungsdienstbekleidung, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie jeweils die die Notärztinnen und Notärzte unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiterinnen bzw. Rettungsdienstmitarbeiter, werden von der Trägerin des Rettungsdienstes bzw. von einem dritten Leistungserbringer gestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.