Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 26T
Vertragsbeginn
in 332T
Landkreis München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Es handelt sich um den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie X202. Die Strecke führt von Unterschleißheim über Garching-Hochbrück und Ismaning nach Aschheim und Haar und zurück. Die Leistung umfasst ca. 1.086.430 Nwkm/a. Es werden 8 Neufahrzeuge 12 m Low-Entry-Überland mit Zulassung für 100 km/h benötigt. Des Weiteren sind ca. 16 Haltestellen Teil des Leistungsumfangs. Der geschätzte Wert liegt zwischen 17.250.000 und 19.200.000 EUR ohne Mehrwertsteuer. Die geplante Laufzeit des Vertrages beträgt 60 Monate, beginnend ab dem 13.12.2026 bis zum 13.12.2031. Die Angebotsfrist endet am 10.02.2026 um 12:00 Uhr. Die Vergabe erfolgt nach einem offenen Verfahren. Die Kriterien für die Vergabe sind Betriebskosten (75%), garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen (5%), zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität (10%) und zugesagter Zeitpunkt für die Lieferung der Neufahrzeuge (10%). Es handelt sich um eine Dienstleistungsauftrag. Kleine und mittlere Unternehmen sind bei dieser Ausschreibung berücksichtigt.

Personenbeförderung mit Omnibussen. MVV-Regionalbuslinie X202. Linienverkehr zwischen Unterschleißheim, Garching-Hochbrück, Ismaning, Aschheim und Haar.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 17.250.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG.
  • Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
  • Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Originaltitel: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X202
deen