Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 51T
Abgabe
vor 10T
Heute
Vertragsbeginn
in 93T
68161 Mannheim
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Mannheim (Mannheim)
Projektübersicht

Vergabe von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten sowie Sonderarbeiten. Es handelt sich um die Reinigung von zwei Gebäuden der Staatlichen Hochschule für Musik und darstellende Kunst. Die monatliche Reinigungsfläche beträgt ca. 120.000 qm für Unterhaltsreinigung. Die Grundreinigungfläche beträgt ca. 10.369 qm. Die Glasreinigungsfläche beträgt ca. 1.725 qm (einseitig gemessen). Zusätzlich werden Sonderreinigungsarbeiten für Tanzböden in vier Ballettsälen durchgeführt. Präqualifizierte Unternehmen müssen sich durch Eintragung in eine PQ-Datenbank qualifizieren. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen ein Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' vorlegen. Bei engerer Wahl sind Nachweise durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu erbringen.

Unterhaltsreinigung für zwei Gebäude der Musikhochschule. Glasreinigung und Tanzbödenreinigung.

Standort Projekt
L 4, 4-6, 68161 Mannheim, DEU
Finanzen
Projektwert 1.131.600,00 €
Geschätztes Honorar 1.131.600,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Unterhalts-Grund-sowie Glasreinigungsarbeiten, Sonderarbeiten
deen