Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Vertragsbeginn
in 50T
Abgabe
in 808T
01067 Dresden
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Erfurt)
Projektübersicht

Der Vertrag wird im Wege eines Open-House-Modells abgeschlossen. Die AOK PLUS schließt nicht exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel ab. Der Wirkstoff ist Interferon beta-1b (ATC-Code nach WHO: L03AB08). Pharmazeutische Unternehmen können innerhalb des Teilnahmezeitraums teilnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, es gibt keine (Liefer-)Exklusivität. Die Abnahmemenge ist unbekannt und wird nicht garantiert. Teilnahmeunterlagen können über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) heruntergeladen werden. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin sind die Teilnahmeunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Bei Nichtteilnahme sind alle Unterlagen zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über DTVP. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Weitere Einreichungsfristen sind der Anlage im Projektraum zu entnehmen. Der Vertrag endet spätestens zum 31. Mai 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren vorzeitig zu beenden, z.B. bei Abschluss exklusiver Rabattvereinbarungen. Die Angebote werden elektronisch übermittelt. Das Verfahren ist nicht auf Bieter mit Behinderungen ausgelegt. Eine elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich.

Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b. Vertragsabschluss im Rahmen eines Open-House-Modells. Pharmazeutische Unternehmen können teilnehmen.

Standort Projekt
Sternplatz 7, 01067 Dresden, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
  • Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Originaltitel: Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Interferon beta-1b (ATC-Code nach WHO: L03AB08)
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