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Der Vertrag wird im Wege eines Open-House-Modells abgeschlossen. Die AOK PLUS schließt nicht exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel ab. Der Wirkstoff ist Interferon beta-1b (ATC-Code nach WHO: L03AB08). Pharmazeutische Unternehmen können innerhalb des Teilnahmezeitraums teilnehmen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt, es gibt keine (Liefer-)Exklusivität. Die Abnahmemenge ist unbekannt und wird nicht garantiert. Teilnahmeunterlagen können über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) heruntergeladen werden. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin sind die Teilnahmeunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Bei Nichtteilnahme sind alle Unterlagen zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten. Die Kommunikation erfolgt elektronisch über DTVP. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 30. April 2026 eingereicht werden. Weitere Einreichungsfristen sind der Anlage im Projektraum zu entnehmen. Der Vertrag endet spätestens zum 31. Mai 2028. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren vorzeitig zu beenden, z.B. bei Abschluss exklusiver Rabattvereinbarungen. Die Angebote werden elektronisch übermittelt. Das Verfahren ist nicht auf Bieter mit Behinderungen ausgelegt. Eine elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich.
Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b. Vertragsabschluss im Rahmen eines Open-House-Modells. Pharmazeutische Unternehmen können teilnehmen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen