Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
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Abgabe
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Vertragsbeginn
in 81T
Stadt Elmshorn - Der Oberbürgermeister - (Elmshorn)
Projektübersicht

Ausschreibung für Metallbauarbeiten und Glasdach im Rahmen des Neubaus eines Rathauses. Der Projektstandort ist Elmshorn in Schleswig-Holstein. Die angefragte Leistung ist Teil des Hochbaus. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Die Bieterkommunikation findet ausschließlich über das DTVP statt. Fragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur dort beantwortet. Bieter sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung der Vergabestelle erfolgt nicht. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis 30. Oktober 2026 geplant. Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026 um 10:00 Uhr.

Neubau eines Rathauses mit Metallbauarbeiten. Ein Glasdach ist Teil der Konstruktion. Die Arbeiten umfassen den Hochbau.

Standort Projekt
Elmshorn, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
HOAI - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B): Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Rein nationale Ausschlussgründe
  • Bildung krimineller Vereinigungen
  • Bildung terroristischer Vereinigungen
  • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Betrug oder Subventionsbetrug
  • Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
  • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
  • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
  • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
  • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
  • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Insolvenz
  • Einstellung der beruflichen Tätigkeit
  • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
  • Schwere Verfehlung
  • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
  • Interessenkonflikt
  • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
  • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
  • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Rollenqualifikationen

  • Eigenerklärung Informationen zum Bieter
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
  • Urkalkulation
  • Angaben zur Preisermittlung
  • Aufgliederung der Einheitspreise
  • Nachunternehmerleistungen
  • Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
  • Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
  • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gem. LV
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022_576
  • Eigenerklärung zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Eigenerklärung zur Eignung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Rathaus Neubau - Metallbauarbeiten / Glasdach
deen