Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Rahmenvereinbarung SEV-Leistungen Stadtgebiet Bielefeld für Herbstferien 2026

Dienstleistungen National StadtbahnersatzverkehrOmnibusGelenkbusPersonenbeförderungSEV
Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 68T
moBiel GmbH (Bielefeld)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Omnibusfahrten als Stadt-Bahn-Ersatzverkehr (SEV) im Stadtgebiet Bielefeld. Aufgrund der Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp wird ein Ersatzverkehr zwischen den Haltestellen Sudbrackstraße und Schildesche eingerichtet. Der Auftrag umfasst zwei Lose mit jeweils zwei Gelenkbussen. Die Leistungserbringung erfolgt im Zeitraum der Herbstferien 2026. Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung; die Beauftragung erfolgt durch Abrufe der Auftraggeberin.

Durchführung von Omnibusfahrten als Stadt-Bahn-Ersatzverkehr (SEV) im Stadtgebiet Bielefeld aufgrund einer Weichensanierung an der Haltestelle Kattenkamp.

Standort Projekt
Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung 1 Mio. EUR
  • Nachweis Kfz-Haftpflichtversicherung 100 Mio. EUR
  • Nachweis Referenz Linienverkehr/SEV
  • Nachweis Sprachniveau B2
  • Einhaltung Fahrzeugalter max. 12 Jahre und EURO 6 Norm

Rollenqualifikationen

  • Fahrpersonal mit Deutschkenntnissen Niveau B2
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmeverpflichtung
  • Einsatz von 2 Gelenkbussen pro Los
  • Echtzeit-Datenübermittlung der Fahrzeugpositionen erforderlich

Lose dieser Ausschreibung (2)

  • SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld in den Herbstferien 2026 Los-ID: LOT-0001

    Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.

    Abgabefrist: 07.09.2026
  • SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld in den Herbstferien 2026 Los-ID: LOT-0002

    Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.

    Abgabefrist: 07.09.2026
Originaltitel: Rahmenvereinbarung über den Abruf von SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld für die Herbstferien 2026
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