Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
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Vertragsbeginn
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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis (Villingen-Schwenningen)
Projektübersicht

Der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis schreibt die Vergabe von Postdienstleistungen aus. Dies umfasst die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen. Hauptgegenstand sind Standardbriefsendungen. Eine Leistungserbringung für mindestens ein Jahr ist gefordert. Qualifikationsnachweise beinhalten Eintragung in Anbieterverzeichnisse, Handelsregister, Nachweis über Umsatz, Betriebshaftpflichtversicherung, Beschäftigtenzahl, sowie Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 und 14001. Mindestens zwei Referenzaufträge für Postdienstleistungen müssen vorgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate mit zwei einseitigen Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach VgV.

Vergabe von Postdienstleistungen für das Landratsamt. Physischer Postversand, inklusive Abholung, Frankierung, Beförderung, Zustellung.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 300,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Rollenqualifikationen

  • Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) gem. § 4 PostG.
  • Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio. sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mindestens EUR 250.000,00 oder, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.
  • Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
  • Eigenerklärung über die Zertifizierung nach der Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001
  • Eigenerklärung über die Zertifizierung nach der Umweltmanagement-Norm DIN EN ISO 14001
  • Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzaufträgen über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein, wobei maßgeblicher Zeitpunkt das Ende der Angebotsfrist ist. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2022 liegt.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
  • Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
  • Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
  • Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
  • Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
  • Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
  • Siehe Vergabeunterlagen
Originaltitel: Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis - Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Verfahren nach VgV
deen