Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 19T
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Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle (Winsen/Luhe)
Projektübersicht

Der Landkreis Harburg schreibt die Schülerindividualbeförderung aus. Dies umfasst die Beförderung von beeinträchtigten oder mobilitätseingeschränkten Schülern sowie von Schülern ohne Busanbindung. Die Fahrten erfolgen von der Wohnung zur Schule und zurück. Das Verfahren ist EU-weit offen und zielt auf den Abschluss von Beförderungsverträgen über die Individualbeförderung ab. Die Anzahl und Bedürfnisse der Schüler können sich ändern. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 5 Jahre, mit Ausnahmen. Für bestimmte Lose ist der Einsatz von Begleitpersonen zwingend. Details zu den Losen und Touren sind in Anlage 2 zu finden. Die Zuschlagskriterien variieren je nach Los: Für Lose 4, 6-14, 16 und 17 erfolgt die Wertung zu 100% nach dem Preis. Für Lose 1-3, 5 und 15 werden Preis (70%) und Bieterkonzept (30%) bewertet. Das Bieterkonzept muss Organisation, Zuverlässigkeit, Umgang mit besonderen Förderbedarfen, Fahrpersonal, Fahrzeuge und innovative Maßnahmen abdecken. Bietergespräche sind möglich, aber keine Grundlage für nachträgliche Änderungen. Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
  • Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
  • Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Originaltitel: Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg
deen