Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Abgabe
in 37T
Vertragsbeginn
in 107T
85290 Geisenfeld
Stadt Geisenfeld (Geisenfeld)
Projektübersicht

Sanierung und Umbau des Klosterbräustadels in Geisenfeld. Beauftragt werden Innenputzarbeiten. Der Projektstandort ist Geisenfeld, 85290. Die Hauptklassifizierung ist 45410000. Die geplante Projektdauer erstreckt sich vom 30. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Die Angebotsfrist endet am 21. April 2026 um 11:00 Uhr. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren. Es gibt keine EU-Fördermittel. Die Bieterqualifikation erfordert die Angabe von Russland-Bezug und die Einhaltung von Ausschlussgründen nach GWB. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch.

Sanierung und Umbau des Klosterbräustadels. Klosterbräustadel in Geisenfeld wird saniert. Umbauarbeiten am Klosterbräustadel.

Standort Projekt
85290 Geisenfeld, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=323018
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Unterlagen werden nachgefordert
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Innenputzarbeiten
deen