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Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten schreibt einen Rahmenvertrag für Architekten- und Ingenieurleistungen im Bereich Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit aus. Ziel ist die Beratung und Planung für Bundesliegenschaften im Ausland, insbesondere zur Ermittlung des Bedarfs, zur Formulierung von Leitlinien und zur Durchführung von Baumaßnahmen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren und wird mit bis zu 5 Partnern geschlossen. Gefordert sind fundierte Kenntnisse in der Tragwerksplanung (HOAI §51) sowie Expertise in seismischen Berechnungen und Gefährdungsmodellen (ESHM 2020).
Rahmenvertrag für Tragwerksplanung und Erdbebensicherheit an Bundesliegenschaften im Ausland. Umfasst Grundleistungen nach HOAI §51, gutachterliche Stellungnahmen zur Erdbebensicherheit und Beratung bei Baumaßnahmen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen