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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben Open-House-Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und der Überbrückung von Zeiträumen zwischen Patentabläufen und exklusiven Rabattverträgen.
Abschluss von Open-House-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen