Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 31T
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88212 Ravensburg
AOK-Bezirksdirektion Bodensee-Oberschwaben (Ravensburg)
Projektübersicht

Ausschreibung für Messebau und Logistikdienstleistungen. Umfasst technische Planung und Durchführung. Beinhaltet Lagerung, Wartung, Reparatur von Messe-, Ausstellungs-, Eventmaterialien. Geltungsbereich: AOK-Bezirksdirektion Bodensee-Oberschwaben. Ausgenommen: Schwerpunktmessen der AOK-Hauptverwaltung. Vertragslaufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2028. Automatische Verlängerung um 12 Monate, maximal bis 30.06.2030. Details laut Leistungsbeschreibung. Bieter muss Personal mit Führerschein Klasse B oder BE stellen. Eigenerklärung zur Fahrerlaubnis erforderlich.

Messebau und Logistikdienstleistungen. Lagerung, Wartung und Reparatur. Eventmaterialien. Geltungsbereich Bodensee-Oberschwaben.

Standort Projekt
Charlottenstr. 49, 88212 Ravensburg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Bieter hat sicherzustellen, dass eingesetztes Personal zur Verfügung steht, welches über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt. Ein höherwertiger Führerschein (z. B. BE) wird ebenfalls anerkannt. Eine unterschriebene Eigenerklärung zur Fahrerlaubnis (Anlage 10.5) ist mit dem Angebot einzureichen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Originaltitel: Los 5 Bodensee-Oberschwaben_Messebau und Logistikdienstleistungen
deen