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Generalsanierung der Fußgängerbrücke Heideckstr.-Braganzastr. in München: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Bauüberwachung und Verkehrssicherungsplanung im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs.

Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat
Standort
Bayern, München
Abgabefrist
17.09.2026
Vertragsbeginn
20.01.2027
Bauart & Objekttyp
Ingenieurbau / Verkehrsbauwerk
Reichweite
EU-weit
Zeitplan
Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 24T
Teilnahme
in 30T
Vertragsbeginn
in 155T
Quelle: meinauftrag.rib.de Veröffentlicht am: 18.08.2026 Originaltitel: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Örtliche Bauüberwachung und Verkehrssicherungsplanung

Projektübersicht

Die Landeshauptstadt München, Baureferat, schreibt Planungsleistungen für die Generalsanierung der Fußgängerbrücke Heideckstr.-Braganzastr. über die Landshuter Allee (B2R) aus. Der Leistungsumfang umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke (gem. § 43 HOAI, Lph 1-8), Tragwerksplanung (gem. § 51 HOAI, Lph 2-6), örtliche Bauüberwachung sowie die Verkehrssicherungsplanung. Die Sanierung beinhaltet Betoninstandsetzung, Oberflächenschutz, Abdichtung, Korrosionsschutz am Stahlüberbau, Tausch der Übergangskonstruktionen, Geländererhöhung, Entwässerung und Belagserneuerung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es ist ein Teilnahmewettbewerb mit einer Begrenzung auf 3 Bewerber vorgesehen.

Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, örtliche Bauüberwachung und Verkehrssicherungsplanung für die Generalsanierung der Fußgängerbrücke Heideckstr.-Braganzastr. über die Landshuter Allee (B2R) in München.

Standort Projekt

80637 München, Deutschland

Finanzen

HOAI - Honorarzone mindestens II für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Honorarzone mindestens III für Tragwerksplanung.
Baukosten nach DIN 276
Baukosten brutto in Euro KG 300+400 nach DIN 276 größer 0,7 Millionen EUR.

Eignung & Anforderungen

Anforderungen an den Bieter

  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO
  • Nachweis der Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO
  • Benennung eines federführenden Sachkundigen Planers (SKP)
  • Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden

Rollenqualifikationen

  • Dipl.-Ing. TH/FH oder Bachelor/Master Bauingenieurwesen
  • Sachkundiger Planer (SKP) für Betoninstandsetzung

Technische Details

HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8

Besondere Bedingungen

  • Stufenweise Beauftragung
  • Eigenerklärung Bezug Russland
  • Teilnahmewettbewerb mit Auswahlmatrix
  • Bietergemeinschaften müssen im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden

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CT
Christin Tech
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Bekanntmachungs-ID: 3d592ed0-cd80-4d3a-959c-09027600bf90

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