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Die JVA Castrop-Rauxel schreibt die Belieferung diverser Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mobilfunkdetektionsgeräten aus. Ziel ist die Vermeidung unerwünschter Handynutzung durch Inhaftierte. Der Vertrag beginnt am 01.11.2026 und hat eine initiale Laufzeit bis zum 31.10.2027, mit der Option auf automatische Verlängerungen bis maximal zum 31.10.2030, sofern keine Kündigung erfolgt. Bieter müssen ihre Leistungsfähigkeit durch Referenzen aus den letzten zwei Jahren nachweisen.
Belieferung diverser Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mobilfunkdetektionsgeräten zur Vermeidung unerwünschter Handynutzung durch Inhaftierte ab dem 01.11.2026.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen