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Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, das nicht dem Vergaberecht unterliegt. Die Laufzeiten der Verträge variieren je nach Wirkstoffgruppe und betragen maximal 24 Monate. Pharmazeutische Unternehmer müssen bestimmte Qualifikationen und Erklärungen vorlegen. Verträge werden ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) abgewickelt.
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen zu Arzneimitteln. Open-House-Verfahren nach § 130a Abs. 8 SGB V. Laufzeiten bis zu 24 Monate.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen