Bekanntmachungs-ID: 3dd73fab-be62-43e8-93cf-22be8f8cb350
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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Das Projekt umfasst die BIM-Projektsteuerung einzelner Maßnahmen des Klimaschutzpaketes zur Stärkung der Schiene (KSP) sowie des Planes zur Erhöhung der Schienenwegkapazität (PEK) auf der Strecke 1720 in den Großbereiches Uelzen und Lüneburg. Die Maßnahmen beinhalten bspw. die Verlängerung von Bahnsteignutzlängen, die Schaffung von Überholgleisen, den Bau von zusätzlichen Bahnsteigen und die Herstellung von Überleitstellen. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Das Erstangebot behält seine Gültigkeit auch ohne Abgabe eines Angebotes in der Verhandlungsrunde. #Besonders geeignet für:selbst# #Besonders geeignet für:freelance# Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschließlich der Nebenangebote behält weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen