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Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zweitakt-Sonderkraftstoff (ca. 35.000 L/Jahr) und biologisch abbaubarem Motorsägenkettenhaftöl (ca. 10.000 L/Jahr) sowie Zubehör aus. Die Lieferung erfolgt an verschiedene Kleinsicherheitslager des Auftraggebers nach Einzelabruf. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr ab dem 01.08.2026 mit der Option auf jährliche Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren. Bieter müssen spezifische Umwelt- und Qualitätsnachweise (KWF-Prüfsiegel, Blauer Engel) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Zweitakt-Sonderkraftstoff, biologisch abbaubarem Motorsägenkettenhaftöl sowie Zubehör an verschiedene Standorte des Landesbetriebes Wald und Holz NRW.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen