Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 33T
70329 Stuttgart
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest (Stuttgart)
Projektübersicht

Sachverständigenleistungen für Geotechnik im Rahmen der Sanierung der A8 zwischen Aichelberg und Gruibingen. Projekt beinhaltet Erstellung eines geotechnischen Berichts nach DIN 4020, Planung und Betreuung von Erkundungen, sowie Durchführung geotechnischer und chemischer Laboruntersuchungen. Vertragslaufzeit ist 8 Monate. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren nach VgV. Der Bieter muss technische Fachkräfte mit relevanter Berufserfahrung nachweisen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist erforderlich. Die Eignung wird anhand von technischen Fachkräften, Unterauftragnehmerangaben und der Berufshaftpflichtversicherung geprüft. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders angesprochen.

Erstellung eines geotechnischen Berichts nach DIN 4020. Sanierung der Strecke und Schachtentwässerung. Planung und Betreuung der Erkundungen. Durchführung von Laboruntersuchungen.

Standort Projekt
Augsburger Straße 748, 70329 Stuttgart, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
  • Erklärung über Unterauftragnehmer nach §46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß §46 Abs. 3 Nr. 3 VgV oder Verpflichtung zum Abschluss

Rollenqualifikationen

  • Projektleiter mit mind. 2 Jahren relevanter Berufserfahrung (bei Dipl.-Ing./Master/Dipl.-Geol.)
  • Projektleiter mit mind. 3 Jahren relevanter Berufserfahrung (bei Dipl.-Ing. (FH))
  • Projektleiter mit mind. 4 Jahren relevanter Berufserfahrung (bei Bachelor)
  • Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98" (Alter max. 5 Jahre)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Originaltitel: A8 FBE AS Aichelberg - TuR Gruibingen, SV Geotechnik
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