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Erstellung von Gebärdensprachfilmen gem. BITV. "Erstellung von Gebärdensprachfilmen". Der Auftrag hat einen Umfang von 48 Monaten. Der Vertrag läuft über ein Rahmenvertrag mit maximal 999 Betreibern. Das Verfahren ist ein offenes Verfahren. Die Angebotsfrist endet am 08.01.2026. Die Bieter müssen mindestens vier Referenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Die Referenzen müssen mindestens zwei Gebärdensprachfilme für die öffentliche Hand umfassen. Der Auftragswert der Referenzen muss mindestens 20.000 € netto betragen. Es sind mindestens zwei hörende Gebärdensprachdolmetscher/-innen mit entsprechenden Qualifikationen und zwei gehörlose Gebärdensprachdolmetscher/-innen mit entsprechenden Qualifikationen einzusetzen. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag. Der Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
Erstellung von Gebärdensprachfilmen gem. BITV. Gebärdensprachdolmetscher/-innen (hörend/gehörlos) sind als Fachkräfte einzusetzen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen