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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) führen ein Open-House-Verfahren zur Schließung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V durch. Gegenstand sind verschiedene Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Fertigarzneimittel. Das Verfahren ist nicht-exklusiv; alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer, die die Anforderungen erfüllen, können einen Vertrag schließen. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und der Überbrückung von Zeiträumen zwischen Patentabläufen und exklusiven Rabattverträgen. Die Kommunikation erfolgt zentral über das Vergabeportal der TK.
Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Fertigarzneimittel aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen