Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 2T
Heute
Fragen
in 19T
Abgabe
in 26T
Vertragsbeginn
in 82T
22607 Hamburg
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY (Hamburg)
Standort Projekt
Notkestraße 85, 22607 Hamburg, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • - Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von jeweils 1,5 Mio. EUR pro Jahr für Personen- und Sachschäden über die gesamte Vertragslaufzeit. - Darüber hinaus haben die Bieter mit ihrem Angebot die Eigenerklärung zum RUS-Sanktionspaket vorzulegen. Ein entsprechendes Formblatt für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten. - Sofern keine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind Nachunternehmer zunächst mit dem Angebot nicht namentlich zu benennen, sondern für den Fall eines geplanten Nachunternehmereinsatzes ist nur das Verzeichnis der Leistungen (VHB-Formblatt 235) mit dem Angebot einzureichen. Sofern das Angebot eines Bieters in die engere Wahl kommt, sind die Nachunternehmen mit VHB-Formblatt 236 auf gesondertes Verlangen namentlich zu benennen und es sind auch die übrigen Nachweise für den/die benannten Nachunternehmer einzureichen (vgl. VHB-Formblatt 211).
deen