Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
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Abgabe
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Vertragsbeginn
in 223T
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle - (Düren)
Projektübersicht

Lieferung verschiedener Fällmittel für die abwassertechnischen Anlagen. Wasserverband Eifel-Rur. Laufzeit 01.11.2026 - 31.10.2030. Zwei Lose verfügbar. Los 1: Eisen-(III)-Chloridlösung Tankzug. Los 2: Natriumaluminatlösung 7%. Gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 1,5 Mio. EUR erforderlich. Anforderungen gemäß VOL/B und zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Lieferung von Fällmitteln für Kläranlagen. Wasserverband Eifel-Rur. Laufzeit 01.11.2026 - 31.10.2030.

Standort Projekt
DE
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV

Rollenqualifikationen

  • AVPQ-Nummer (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3)
  • Referenzliste UVgO_VgV (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Eine Referenzliste, für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 3 Jahre.
  • Drei zusätzliche Referenzobjekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Drei Referenzobjekte bei denen eine in Art und Umfang vergleichbare Leistung in den letzten fünf Jahren erbracht wurde inkl. Nennung des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail Adresse.
  • Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten.
  • Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
  • Dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
  • § 56 Abs. 2 VgV findet Anwendung
Originaltitel: GI - Lieferung verschiedener Fällmittel für die abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) - Laufzeit 01.11.2026 - 31.10.2030
deen